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Teilkasko, Vollkasko, Haftpflicht: Wo liegen die Unterschiede in der Unfallschadenreparatur?

In der Welt der Kfz-Versicherungen gibt es eine Vielzahl von Optionen, die Fahrzeughalter in Betracht ziehen müssen, um ihr Fahrzeug angemessen zu versichern. Ein wichtiger Teil dieses Schutzes sind Angebote wie die Teilkasko-, Vollkasko- und Haftpflichtversicherung.


Doch wo genau liegen die Unterschiede, insbesondere wenn es um die Reparatur von Unfallschäden geht? In diesem Blogpost werfen wir einen genaueren Blick darauf, um Ihnen dabei zu helfen, die richtige Entscheidung für Ihr Fahrzeug zu treffen.





Teilkasko: Schutz vor bestimmten Risiken


Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherungsoption, die Schutz vor bestimmten Risiken bietet, die nicht durch die Haftpflicht abgedeckt sind. Dazu gehören Schäden durch Diebstahl, Brand, Wildunfälle, Glasbruch, Sturm und Hagel.


Im Falle eines Unfalls, der unter die Kategorie Teilkasko fällt, sind jedoch nicht immer alle Reparaturkosten abgedeckt. Es kommt vor, dass Fahrzeughalter einen Eigenanteil leisten, und je nach Versicherung kann diese Deckungshöhe variieren.


In Bezug auf die Unfallschadenreparatur bedeutet dies, dass bei einem Unfall, der von der Teilkaskoversicherung abgedeckt ist, nur bestimmte Schadensarten bezahlt werden. So ist beispielsweise bei einem defekten Außenspiegel über die Teilkaskoversicherung ausschließlich das defekte Spiegelglas abgedeckt; der Spiegel selbst muss dann vom Halter selbst gezahlt werden oder es wird auf die Vollkaskoversicherung zugegriffen.





Vollkasko: Umfassender Schutz für Ihr Fahrzeug


Im Gegensatz zur Teilkasko bietet die Vollkaskoversicherung einen umfassenderen Schutz für Ihr Fahrzeug. Neben den Risiken, die von der Teilkaskoversicherung abgedeckt sind, deckt die Vollkasko auch Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbstverschuldeten Unfällen ab. Dies bedeutet, dass Fahrzeughalter bei einem Unfall, bei dem sie selbst die Schuld tragen, eine finanzielle Entschädigung für die Reparatur ihres eigenen Fahrzeugs erhalten können.


Für die Unfallschadenreparatur ist die Vollkaskoversicherung oft die umfassendste Option. Sie deckt nicht nur die Reparaturkosten für Schäden am eigenen Fahrzeug ab, sondern kann auch zusätzliche Leistungen wie Abschleppkosten und Mietwagenkosten umfassen, je nach den Bedingungen des Versicherungsvertrags.





Haftpflicht: Grundlegender Schutz für Dritte


Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und bietet Schutz für Dritte im Falle eines Unfalls, bei dem Sie die Schuld tragen. Sie deckt Schadensersatzansprüche für Personen- und Sachschäden, die anderen durch Ihren Unfall entstehen. Jedoch deckt die Haftpflichtversicherung keine Schäden am eigenen Fahrzeug ab.


Für die Unfallschadenreparatur bedeutet dies, dass die Haftpflichtversicherung nur die Reparaturkosten für Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners übernimmt. Wenn Sie selbst Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug erleiden, müssen Sie die Reparaturkosten entweder selbst tragen oder über eine zusätzliche Versicherung wie die zuvor Teilkasko oder Vollkasko abdecken lassen.





Fazit

Es ist festzuhalten, dass es deutliche Unterschiede zwischen Teilkasko, Vollkasko und Haftpflicht in Bezug auf die Deckung in der Unfallschadenreparatur gibt. Während die Teilkasko bestimmte Risiken abdeckt, bietet die Vollkasko einen umfassenderen Schutz für Ihr Fahrzeug, einschließlich selbstverschuldeter Unfälle.


Die Haftpflichtversicherung hingegen ist sogar gesetzlich vorgeschrieben, konzentriert sich jedoch auf den Schutz von Dritten und deckt keine Schäden am eigenen Fahrzeug ab.


Für Fahrzeughalter ist es wichtig, die verschiedenen Versicherungsoptionen sorgfältig zu prüfen und diejenige auszuwählen, die am besten zu ihren individuellen Bedürfnissen passt. Die Kostenhöhe je Art variiert stark und ist abhängig von Faktoren wie Fahrzeugklasse, Laufleistung pro Jahr, Alter des Halters, Höhe der Selbstbeteiligung, uvm.

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